Legal Tec Projekt
Lebensversicherung
Widerruf und Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Mehr als die Hälfte aller Lebens- und Rentenversicherungen, die in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und können somit widerrufen und rückabgewickelt werden. Dies gilt u.a. auch für bereits gekündigte und ausgezahlte Lebensversicherungen.
Was ist für den Geschädigten drin? Im Vergleich zu einer Kündigung oder Auszahlung Ihrer Lebensversicherung erhalten Sie bei einer Rückabwicklung bis zu 30% mehr Geld zurück! Dies gilt auch für bereits ausgezahlte Verträge. Diese können nachträglich widerrufen werden.
Im Jahre 2014 hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) darüber entschieden, dass zahlreiche Lebensversicherungspolicen widerrufen und somit rückabgewickelt werden können. Durch den Widerruf stehen ihnen die eingezahlten Prämien sowie ein Nutzungsersatz, sprich Zinsen hierauf zu. Dies basiert darauf, dass die Lebensversicherungen mit Ihren Prämienzahlungen Gewinne erwirtschaftet haben und diese nun im Falle des Widerrufs an Sie weitergeben muss.